23.06.2021
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern, werte Kolleginnen und Kollegen,
hier der Auszug des neuen KM-Schreibens zur Aussetzung der Maskenpflicht bei Grundschülern – nach der Platzeinnahme – im Innenbereich.
„In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 nach § 1 Abs. 2 der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnah- menverordnung (13. BayIfSMV) entfällt bereits ab morgen, 23. Juni 2021, an den Grundschulen und der Grundschulstufe der Förderschulen (ein- schließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen) im Klassenzimmer bzw. bei schulischen Ganztagsangeboten und Mittagsbetreuungen im Betreuungsraum nach Einnahme ihres Sitz- oder Arbeitsplatzes für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und die sonstigen an Schulen tätigen Personen die Maskenpflicht, auch wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die vorhandenen räumlichen Möglichkeiten sollen dabei ausgeschöpft und Abstände, soweit es möglich ist, eingehalten werden. Selbstverständlich kann ein Mund-Nasen-Schutz bzw. eine Mund-Nasen-Bedeckung freiwillig weiterhin getragen werden.“ (Siehe ZS.4-BS4363.0/874)
Die Maskenpflicht beschränkt sich an den Grundschulen im Regelfall auf die Bewegung im Schulgebäude.
Mit freundlichen Grüßen
Nick Weinberger, KR